In einem Jahr zum/r staatlich anerkannten Kosmetiker*in

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Neben unserer klassischen Ausbildung erhalten unsere Schüler*innen die Möglichkeit, an weiteren zusätzlichen Workshops teilzunehmen.

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An der beast bieten wir unterschiedliche Seminare und Fortbildungen im Bereich Beauty

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Unsere Kosmetik­schule im Herzen Stuttgarts wurde 1978 gegründet und ist als eine der führenden Kosmetik­schulen über die Landes­grenze hinweg bekannt.

Kosmetik­schule
Lehmann

Neben der staatlichen Anerkennung und dem durch viel Erfahrung erlangten Branchenwissen, zeichnen wir uns durch hohe Themen-Aktualität und fundierte Kosmetik-Expertise aus, die wir mit Leidenschaft an unsere Schüler*innen weitergeben. Wir bilden Sie innerhalb eines Jahres zur/m staatlich anerkannten Kosmetiker*in aus und bereiten Sie praxisnah und mit breit gefächertem Curriculum fundiert auf Ihren Berufseinstieg vor. Durch unsere Übernahme der renommierten beast Beauty Academy Stuttgart bieten wir einen einzigartigen Schwerpunkt im Fachbereich Make-up, womit Sie innerhalb der Kosmetikausbildung automatisch eine Visagistenausbildung absolvieren und nach Wunsch eine Make-up Artist-Ausbildung integrieren können. Starten Sie Ihre Beauty-Karriere jetzt und sichern Sie sich Ihren Ausbildungsplatz für das kommende Schuljahr!

Ausbildung zum/r Kosmetiker*in

Ausbildungsdauer 1 Jahr

Staatlich anerkannt

Ausbildungsbeginn Oktober

Inklusive Ausbildung zum/r Visagist*in

Unterrichtszeiten: Mo.–Fr. 8:30–13:00/13:30 Uhr

Ihre Beauty-Karriere

BEAST – Beauty Academy Stuttgart

Die beast war über 10 Jahre lang bekannt als wegweisende Bildungseinrichtung für Make Up Art & Beauty und hat mit fachlich renommierten Dozent*innen die besten Make Up Artists, Hairstylists und Visagist*innen der Branche ausgebildet. Inzwischen gehören die beast und die Kosmetikschule Lehmann zusammen und somit haben wir das Kursangebot der beast verändert und fokussieren unsere Expertise neu: wir bieten die Make-up Ausbildungen nur noch exklusiv für unsere Lehmann Kosmetikschüler*innen an. Darüber hinaus gibt es Workshops und Onlinekurse. Diese zeichnen sich durch höchstes fachliches Niveau, zertifiziert und staatlich zugelassen durch die ZFU, Staatliche Zulassungsstelle für Fernunterricht, aus. Ganz unkompliziert, egal wo Sie sind, wann immer Sie wollen und in Ihrem individuellen Tempo.
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Einblicke in unsere
Kosmetikschule

TAG DER OFFENEN TÜR 🌸
Vielen Dank an alle, die diesen Tag gemeinsam mit uns verbracht haben – es war so schön…
Ein besonderes Dankeschön geht auch an unsere Schülerinnen Isabell, Sina & Emma Haley, die uns tatkräftig unterstützt haben! 🫶🏽

Wir haben uns außerdem sehr darüber gefreut, einige unserer zukünftigen SchülerInnen bereits kennenlernen zu dürfen. Das Team Lehmann freut sich auf Euch!
#beautyalsberuf #kosmetikschule #stuttgart #0711
Kennst Du schon unser Dozententeam? 💗
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#beautyalsberuf #teamlove #kosmetikschule #kosmetik #stuttgart #kosmetikschulelehmann #staatlichanerkannt #workmates
Alginat-Maske 🌱
Durch die Konsistenz und den luftdichten Auftrag dieser Maske entsteht eine Art „Wärmestau“, wodurch die hauteigene Feuchtigkeit nicht entweichen kann. Dadurch wird die Haut optimal hydriert. Außerdem wird diese Art von Maske oft als „After-Needling-Care“ eingesetzt, da sie je nach Wirkstoff-Zusammensetzung auch ideal dafür geeignet ist, 
die Haut zu beruhigen!
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Wir haben jedes Jahr unsere Partner-Firmen zu Besuch, die unsere SchülerInnen in Theorie & Praxis schulen und ihnen ihre Produkte vorstellen. Das hilft unseren SchülerInnen dabei, ein Gefühl für verschiedenste Produktlinien zu entwickeln. Sie lernen, wie sie die Produkte innerhalb einer Behandlung bei verschiedenen Hauttypen/-Zuständen gezielt anwenden, um das volle Wirkungspotential zu entfalten. 

@jeandarcelgermany Vielen Dank!🫶🏽
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Am Wochenende war ein Teil unseres Dozenten-Teams zu Besuch auf der @beauty_duesseldorf 💗 Auch ein paar unserer SchülerInnen waren vor Ort und konnten spannende Einsdrücke gewinnen!
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#beautymessedüsseldorf #beautydüsseldorf #beautymesse #kosmetikschule #celebrateyourbeauty #düsseldorf
Wir wünschen unseren SchülerInnen heute & morgen viel Erfolg bei den Anmeldenoten für den Visagismus-Abschluss – ihr schafft das! 🤩🍀
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Photography: @lisajureczko 
Make-Up: @elenamayer.mua 
Model: @laura.hdt 
#visagismus #beauty #stuttgart #makeup #0711
Wir lieben unseren Beruf! 😍🫶🏽
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Spring Vibes 🌷
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Photography: @lisajureczko 
Make-Up: @elenamayer.mua 
Model: @chiaraxmary
Diese Woche durften unsere SchülerInnen einen exklusiven Tag bei der Firma @hellmutruck_gmbh in Neuenbürg verbringen. In der Ruck-Erlebniswelt erwartete sie ein spannender Parcour, aber auch die Theorie kam nicht zu kurz: Wichtige Themen, wie die Ergonomie beim Arbeiten als Kosmetikerin, wurden den SchülerInnen durch Herrn Ruck & sein Team praxisnah erklärt. Uns wurde sogar ein kleiner Einblick in die Ruck-Manufaktur & Logistik gewährt. Auch der Genuss kam nicht zu kurz – wir waren den ganzen Tag über rundum versorgt 😍

Ein ganz herzliches Dankeschön nochmal an das gesamte Team des Hauses Ruck, für dieses wunderschöne Erlebnis und den ereignisreichen Tag! 🫶🏽
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Kunden­rezensionen

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Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine spezielle Vorbildung erforderlich. Vorausgesetzt werden jedoch ein guter Hauptschulabschluss, gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und manuelle Geschicklichkeit, vor allem aber Interesse für den Kosmetikberuf, sowie der Wille und die Bereitschaft, sich neue, umfangreiche Kenntnisse anzueignen.

Für Ihre Anmeldung werden von uns folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefüllte und unterschriebene Online-Anmeldung ggf. mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
  2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
  4. ärztliches Gesundheitsattest

 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anmelden, damit wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zum gewünschten Kursbeginn reservieren können.

a) Nach Eingang Ihrer Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zur Ausbildung aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag geschlossen, und die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat in Höhe von insgesamt 850,- € sind zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie das Schulgeld für den vorausgezahlten Ausbildungsmonat voll zurückerstattet. Die Aufnahmegebühr von 270,- € wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

b) Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung des vereinbarten Schulgelds in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen der Ausbildung.

Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Zahlung des Schulgeldes befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss das ausstehende Schulgeld für die gesamte Schulzeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts (vergleiche 4.c) berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 270,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.

c) Für den Fall, dass die Ausbildung aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei einem weiteren Abbruch gilt die vorstehende Fälligkeitsregelung (4.b) entsprechend. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.

a) Die Ausbildung dauert ein Jahr ab dem eingetragenen Schulbeginn. Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Schulzeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Schulgeldminderung.

b) Die Schüler:innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Urkunde der Schule wird nur an die Schüleri:nnen ausgegeben, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler:innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unauf gefordert mitzuteilen.

e) Die Schüler:innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Das Schulgeld für die zweisemestrige Ausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin beträgt 6960,- €. Es kann in zwölf monatlichen Raten von 580,- € gezahlt werden. Die Summe der Raten ist mit der vorgenannten Gesamtsumme identisch.

In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für digitale Skripte, Instrumente, das Arbeitsset und kosmetische Präparate, die für den Unterricht benötigt werden, enthalten. Nach Annahme der Anmeldung durch die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 270,- € zu entrichten. Die Prüfungsgebühren betragen 380,- €.

Die erste Rate, die zusammen mit der Aufnahmegebühr sofort nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig ist, wird auf den ersten Ausbildungsmonat angerechnet. Die übrigen Raten sind ab dem zweiten Ausbildungsmonat (November) jeweils bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum 05. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres fällig.

Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung im Kosmetikhandwerk müssen bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Handwerksordnung (§ 51a Abs. 5 HwO) geregelt. Die wichtigsten möglichen Zugangswege haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
  • Abgeschlossene Gesellenprüfung im Kosmetikhandwerk
  • Abgelegte HWK-Fortbildungsprüfung zur/zum „Geprüften Kosmetiker*in (HWK)“
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.850 Stunden und zweijähriger Berufserfahrung
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.200 Stunden und dreijähriger Berufserfahrung
  • Berufserfahrung als Quereinsteiger*in im Kosmetikbereich von mindestens sechs Jahren.
  1. Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen (Siehe „2. Voraussetzungen)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Ggf. Deutsch-Sprachnachweis mind. Level B2


Sie sollten sich möglichst frühzeitig zum Lehrgang anmelden, die Lehrgangsplätze sind begrenzt.

Nach Eingang Ihrer Online-Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zum Lehrgang aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Lehrgangsvertrag geschlossen, und die Anzahlung i.H.v. 1.500,- Euro (bzw. bei Einmalzahlung der Gesamtbetrag i.H.v. 5.600,- Euro) ist zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie die von Ihnen gezahlte Anzahlung zurückerstattet. Davon werden jedoch 100,- € als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen des Lehrgangs.
  • Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Zahlung der Lehrgangsgebühr befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss die ausstehende Kursgebühr für die gesamte Lehrgangszeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.
  • Für den Fall, dass der Lehrgang aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen, sofern ein Kurs dazu stattfindet. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.
  • Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird, behält sich die Kosmetikschule vor, den Kurs und somit die Anmeldung zu stornieren. In diesem Fall muss die Kosmetikschule die Teilnehmer*innen bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn informieren. In diesem Fall sind alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.

a) Die Ausbildung dauert ca. 9 Monate ab dem eingetragenen Kursbeginn. Der Unterricht findet in 6 Präsenzblöcken à 4 Tage sowie jeden Mittwoch-Vormittag online statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Unterrichtszeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Lehrgangsgeldminderung.

b) Die Teilnehmer*innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, sich selbst durch Abwesenheit verpasste Inhalte anzueignen.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Teilnehmer*innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unaufgefordert mitzuteilen.

e) Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Die Lehrgangsgebühr für den Kosmetikmeisterlehrgang beträgt 5.700,- Euro inkl. MwSt. und kann in drei Varianten gezahlt werden:

  1. Ratenzahlung 6 Monate: 1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 6 monatliche Raten à 700,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.700,-
  2. Ratenzahlung 12 Monate:1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 12 monatliche Raten à 370,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.940,-
  3. Einmalzahlung: 5.600,- bis 14 Tage nach Buchung; Gesamtpreis: 5.600,-

 

Für ehemalige Schüler*innen der Kosmetikschule Lehmann werden 100,- von der Anzahlung abgezogen (Nachweis muss eingereicht werden).

Die Preise verstehen sich in Euro inkl. 19% MwSt.

Es sind keine Prüfungsgebühren enthalten.

Die Anzahlungen (bzw. Einmalzahlung) ist direkt bis 14 Tage nach Anmeldung fällig. Die jeweiligen Ratenzahlungen der Varianten 1.) und 2.) beginnen dann mit dem Monat in dem der Kurs beginnt und finden monatlich statt.

Kommt der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden.