Die 1978 gegründete Kosmetikschule erhält 1984 die staatliche Anerkennung und etabliert sich als eine der führenden Kosmetikschulen des Landes. Seit 2021 schreitet sie unter dem Dach des Kolping Bildungswerkes und seit 2023 an der Seite der beast Beauty Academy Stuttgart mit hoher Qualität in der Bildungsperspektive in die Zukunft.

Unsere Geschichte

Unsere Berufsfachschule wird 1978 von der Kosmetik-Expertin Edith Lehmann gegründet. Rasch entwickelt sie die Bildungseinrichtung zu einer der führenden Kosmetikschulen des Landes und erhält 1984 die staatliche Anerkennung.
 
Bei staatlich anerkannten Berufsfachschulen in Baden-Württemberg überwacht das Regierungspräsidium Stuttgart die Inhalte und prüft diese auf Relevanz und Rechtmäßigkeit. Dadurch wird sichergestellt, dass die Qualität der Lehrinhalte auf hohem Niveau bleiben.
 
Edith Lehmann etabliert die Schule zu einer renommierten Institution der Branche und baut über die Jahre ein fundiertes Unterrichtskonstrukt aus Erfahrung und Professionalität auf. Ihre Tochter Elisa Lehmann steigt nach facettenreicher kosmetischer Ausbildung mit in das Unternehmen ein und unterstützt ihre Mutter tatkräftig als Dozentin und in der Leitung der Schule. So feiert das Familienunternehmen 2018 das 40-jährige Jubiläum einer Erfolgsgeschichte.
 
Um auch mit Blick in die Zukunft der Kosmetikschule den optimalen Entwicklungsspielraum zu ermöglichen, verkauft Familie Lehmann das Unternehmen 2021 an das Kolping Bildungswerk. Als einer der bedeutendsten privaten Bildungsträger Süddeutschlands bietet das Kolping Bildungswerk ein Netzwerk, das Kolping-Bildungsunternehmen an über 180 Standorten in ganz Deutschland aktiv miteinander verbindet.
 
Mit dem Kauf der Kosmetikschule Lehmann etabliert das Kolping Bildungswerk einen neuen Bildungsbereich „Beauty“ zu dem 2023 durch einen weiteren Kauf die beast Beauty Academy Stuttgart, eine der führenden Make-up Schulen des Landes, hinzustößt. Dieses Tandem aus zwei hervorragenden Bildungseinrichtungen mit den jeweiligen Expertenschwerpunkten der pflegenden und dekorativen Kosmetik ermöglicht den Schüler*innen eine einzigartige Ausbildungskombination unter dem Qualitäts-Dach des Kolping Bildungswerkes.
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Seit 1978

Wir feierten 2018 das 40-jährige Bestehen unserer Kosmetikschule!

Staatlich Anerkannt

Unsere Kosmetikschule ist seit 1984 staatlich anerkannt.

Kosmetik unsere Berufung

Leidenschaft und Engagement treibt uns an.

Unser Team

Die Leitung der Schule sowie das Führen der Unterrichte wird von langjährig erfahrenen und zugleich branchenaktuellen Expert*innen in ihren Fachbereichen verantwortet.

Edith und Elisa Lehmann begleiten die Schule nach dem Verkauf und Umzug in die Königstraße als Dozentinnen und in der Leitung noch mehrere Monate. Im Winter 2022/23 übernimmt die ehemalige Co-Gründerin der beast Beauty Academy Stuttgart, Carola Bopp, die Geschäftsführung für beide Schulen unter dem Vorstand des Kolping Bildungswerkes. Die Schulleitung wird von Leandra Keller übernommen, die als erfahrene Kosmetikerin schon viele Jahre als Dozentin an der Kosmetikschule Lehmann tätig ist. Seit dem Schuljahr 2024/25 befindet sich Leandra Keller in Elternzeit und ihre Stellverteterin Osra Jaghori vertritt sie in der Schulleitung.

Das Dozententeam der Kosmetikschule Lehmann setzt sich aus Expert*innen ihres jeweiligen Fachgebietes zusammen: es gibt ein Stammteam aus 6 festangestellten Dozent*innen, die die kosmetischen Kernfächer unterrichten und als konstante Unterrichtspartner durch die Ausbildung führen. Ergänzend kommen Honorarkräfte sowie freiberufliche Lehrer*innen zum Einsatz, die nur an vereinzelten Tagen Unterrichte anbieten, da sie die meiste Zeit in ihrem Beruf arbeiten und somit immer aktuelles Wissen aus der Praxis an unsere Schüler*innen weitergeben können. Dazu gehören Ärtz*innen (Dermatologie und Anatomie), Deutsch-/ Gemeinschaftskundelehrer sowie Spezialisten aus der Beauty-Industrie, die uns mit Produkt- und Methodenneuheiten immer auf den neueste Stand bringen. An alle Dozent*innen sind jahrelange Berufserfahrung sowie pädagogisches Vorgehen und neuester Wissenschaftsstand ihrer Expertisenbereiche als Standard vorausgesetzt, um somit eine einzigartige Unterrichtsqualität zu garantieren.

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Unser Leitbild

Unsere Vision

Als Vorreiterin der Beauty & Health Branche wollen wir eine fachliche und menschliche Vorbildfunktion übernehmen. Wir sehen unsere Schule als einen Vertrauensort für unsere angehenden Expert*innen, wo sie Orientierung sowie Inspiration und Sicherheit finden, um erfolgreich in ihren Beruf einzusteigen.

Unsere Mission

Es ist unsere Passion, unser Fachwissen und unsere Begeisterung für Kosmetik mit Herzblut an unsere Schüler:innen in herausragender Ausbildungsqualität weiterzugeben. Hierbei gehen wir praxisnah und kundenorientiert vor und prägen einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander.

Unsere Werte

Durch unser ganzheitliches Beauty-Verständnis dreht sich für uns alles um den individuellen Menschen hinter der Kosmetik, den wir offen und tolerant in seiner Einzigartigkeit begrüßen. Mit ehrlichem Fokus auf Nachhaltigkeit schöpfen wir aus erfahrungsreicher Tradition und schreiten innovativ und verantwortungsvoll in die Zukunft.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine spezielle Vorbildung erforderlich. Vorausgesetzt werden jedoch ein guter Hauptschulabschluss, gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und manuelle Geschicklichkeit, vor allem aber Interesse für den Kosmetikberuf, sowie der Wille und die Bereitschaft, sich neue, umfangreiche Kenntnisse anzueignen.

Für Ihre Anmeldung werden von uns folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefüllte und unterschriebene Online-Anmeldung ggf. mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
  2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
  4. ärztliches Gesundheitsattest

 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anmelden, damit wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zum gewünschten Kursbeginn reservieren können.

a) Nach Eingang Ihrer Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zur Ausbildung aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag geschlossen, und die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat in Höhe von insgesamt 850,- € sind zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie das Schulgeld für den vorausgezahlten Ausbildungsmonat voll zurückerstattet. Die Aufnahmegebühr von 270,- € wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

b) Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung des vereinbarten Schulgelds in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen der Ausbildung.

Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Zahlung des Schulgeldes befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss das ausstehende Schulgeld für die gesamte Schulzeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts (vergleiche 4.c) berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 270,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.

c) Für den Fall, dass die Ausbildung aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei einem weiteren Abbruch gilt die vorstehende Fälligkeitsregelung (4.b) entsprechend. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.

a) Die Ausbildung dauert ein Jahr ab dem eingetragenen Schulbeginn. Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Schulzeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Schulgeldminderung.

b) Die Schüler:innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Urkunde der Schule wird nur an die Schüleri:nnen ausgegeben, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler:innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unauf gefordert mitzuteilen.

e) Die Schüler:innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Das Schulgeld für die zweisemestrige Ausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin beträgt 6960,- €. Es kann in zwölf monatlichen Raten von 580,- € gezahlt werden. Die Summe der Raten ist mit der vorgenannten Gesamtsumme identisch.

In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für digitale Skripte, Instrumente, das Arbeitsset und kosmetische Präparate, die für den Unterricht benötigt werden, enthalten. Nach Annahme der Anmeldung durch die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 270,- € zu entrichten. Die Prüfungsgebühren betragen 380,- €.

Die erste Rate, die zusammen mit der Aufnahmegebühr sofort nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig ist, wird auf den ersten Ausbildungsmonat angerechnet. Die übrigen Raten sind ab dem zweiten Ausbildungsmonat (November) jeweils bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum 05. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres fällig.

Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung im Kosmetikhandwerk müssen bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Handwerksordnung (§ 51a Abs. 5 HwO) geregelt. Die wichtigsten möglichen Zugangswege haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
  • Abgeschlossene Gesellenprüfung im Kosmetikhandwerk
  • Abgelegte HWK-Fortbildungsprüfung zur/zum „Geprüften Kosmetiker*in (HWK)“
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.850 Stunden und zweijähriger Berufserfahrung
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.200 Stunden und dreijähriger Berufserfahrung
  • Berufserfahrung als Quereinsteiger*in im Kosmetikbereich von mindestens sechs Jahren.
  1. Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen (Siehe „2. Voraussetzungen)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Ggf. Deutsch-Sprachnachweis mind. Level B2


Sie sollten sich möglichst frühzeitig zum Lehrgang anmelden, die Lehrgangsplätze sind begrenzt.

Nach Eingang Ihrer Online-Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zum Lehrgang aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Lehrgangsvertrag geschlossen, und die Anzahlung i.H.v. 1.500,- Euro (bzw. bei Einmalzahlung der Gesamtbetrag i.H.v. 5.600,- Euro) ist zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie die von Ihnen gezahlte Anzahlung zurückerstattet. Davon werden jedoch 100,- € als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen des Lehrgangs.
  • Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Zahlung der Lehrgangsgebühr befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss die ausstehende Kursgebühr für die gesamte Lehrgangszeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.
  • Für den Fall, dass der Lehrgang aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen, sofern ein Kurs dazu stattfindet. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.
  • Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird, behält sich die Kosmetikschule vor, den Kurs und somit die Anmeldung zu stornieren. In diesem Fall muss die Kosmetikschule die Teilnehmer*innen bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn informieren. In diesem Fall sind alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.

a) Die Ausbildung dauert ca. 9 Monate ab dem eingetragenen Kursbeginn. Der Unterricht findet in 6 Präsenzblöcken à 4 Tage sowie jeden Mittwoch-Vormittag online statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Unterrichtszeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Lehrgangsgeldminderung.

b) Die Teilnehmer*innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, sich selbst durch Abwesenheit verpasste Inhalte anzueignen.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Teilnehmer*innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unaufgefordert mitzuteilen.

e) Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Die Lehrgangsgebühr für den Kosmetikmeisterlehrgang beträgt 5.700,- Euro inkl. MwSt. und kann in drei Varianten gezahlt werden:

  1. Ratenzahlung 6 Monate: 1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 6 monatliche Raten à 700,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.700,-
  2. Ratenzahlung 12 Monate:1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 12 monatliche Raten à 370,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.940,-
  3. Einmalzahlung: 5.600,- bis 14 Tage nach Buchung; Gesamtpreis: 5.600,-

 

Für ehemalige Schüler*innen der Kosmetikschule Lehmann werden 100,- von der Anzahlung abgezogen (Nachweis muss eingereicht werden).

Die Preise verstehen sich in Euro inkl. 19% MwSt.

Es sind keine Prüfungsgebühren enthalten.

Die Anzahlungen (bzw. Einmalzahlung) ist direkt bis 14 Tage nach Anmeldung fällig. Die jeweiligen Ratenzahlungen der Varianten 1.) und 2.) beginnen dann mit dem Monat in dem der Kurs beginnt und finden monatlich statt.

Kommt der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden.