1. VORBEMERKUNG
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.
2. PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine spezielle Vorbildung erforderlich. Vorausgesetzt werden jedoch ein guter Hauptschulabschluss, gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und manuelle Geschicklichkeit, vor allem aber Interesse für den Kosmetikberuf, sowie der Wille und die Bereitschaft, sich neue, umfangreiche Kenntnisse anzueignen.
3. UNTERLAGEN ZUR ANMELDUNG
Für Ihre Anmeldung werden von uns folgende Unterlagen benötigt:
a) ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsvertrag
b) tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
c) Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
d) ärztliches Gesundheitsattest
Sie sollten sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anmelden, damit wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zum gewünschten Kursbeginn reservieren können.
4. ANMELDEBESTÄTIGUNG DURCH DIE SCHULE UND WIRKSAMWERDEN DES AUSBILDUNGSVERTRAGES
a) Nach Eingang Ihrer Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zur Ausbildung aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag geschlossen, und die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat in Höhe von insgesamt 850,- € sind zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie das Schulgeld für den vorausgezahlten Ausbildungsmonat voll zurückerstattet. Die Aufnahmegebühr von € 270,- wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
b) Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/ die Kursteilnehmerin zur Zahlung des vereinbarten Schulgelds in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen der Ausbildung.
Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Zahlung des Schulgeldes befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss das ausstehende Schulgeld für die gesamte Schulzeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/ die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts (vergleiche 4.c) berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 270,- fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.
c) Für den Fall, dass die Ausbildung aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei einem weiteren Abbruch gilt die vorstehende Fälligkeitsregelung (4.b) entsprechend. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.
5. SCHULABLAUF UND SCHULORDNUNG
a) Die Ausbildung dauert ein Jahr ab dem eingetragenen Schulbeginn. Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Schulzeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Schulgeldminderung.
b) Die Schüler:innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Urkunde der Schule wird nur an die Schüler:innen ausgegeben, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben.
c) Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler:innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.
d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unaufgefordert mitzuteilen.
e) Die Schüler:innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.
6. LEHRGANGSGEBÜHR UND ZAHLUNGSNACHWEISE
Das Schulgeld für die zweisemestrige Ausbildung zum Kosmetiker/ zur Kosmetikerin beträgt 6960,- €. Es kann in zwölf monatlichen Raten von 580,- € gezahlt werden. Die Summe der Raten ist mit der vorgenannten Gesamtsumme identisch.
In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für digitale Skripte, Instrumente, das Arbeitsset und kosmetische Präparate, die für den Unterricht benötigt werden, enthalten. Nach Annahme der Anmeldung durch die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 270,- € zu entrichten. Die Prüfungsgebühren betragen 380,- €.
Die erste Rate, die zusammen mit der Aufnahmegebühr sofort nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig ist, wird auf den ersten Ausbildungsmonat angerechnet. Die übrigen Raten sind ab dem zweiten Ausbildungsmonat (November) jeweils bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum 05. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres fällig.
Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.
Als berufliche Bildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG sind alle Kosten von der Umsatzsteuer befreit. Während der gesamten Ausbildung sind keine weiteren Kosten zu begleichen. Zusätzliche Belastungen fallen lediglich für die freiwillige Buchung zusätzlicher Seminare an, welche nicht Teil des Lehrplans sind.
Die Anmeldegebühr, sowie die erste monatliche Schulgebühr, sind per Überweisung an untenstehendes Konto zu übermitteln.
Ich erkenne mit meiner Unterschrift die mir bekannten Aufnahmebedingungen und Lehrgangsgebühren an (bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter erforderlich).
Der Vertragspartner erklärt eidesstaatlich, dass gegen ihn keine rechtskräftigen Entscheidungen, die eine Aufnahme der Entscheidung in das (einfache) Führungszeugnis nach Bundeszentralregistergesetz zur Folge hätte, vorliegen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Änderung der Umstände, die die Erklärung nach S. 1 betreffen, für die Dauer der Vertragsbeziehung mitzuteilen. Die Schule behält sich das Recht vor, jederzeit vom Vertragspartner die Vorlage eines Führungszeugnisses nach BZRG zu verlangen; die Kosten hierfür hat der Vertragspartner zu tragen.
Die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Girokonto der Beauty & Health Education GmbH zu überweisen; die übrigen Gebühren sind nach den gültigen Aufnahmebedingungen zu leisten.