Mit der einjährigen Ausbildung an der Berufsfachschule für Kosmetik zum/zur staatlich anerkannten Kosmetiker*in.

Ausbildung

Unsere Kosmetikschule im Herzen Stuttgarts wurde 1978 gegründet und ist als eine der führenden Kosmetikschulen über die Landesgrenze hinweg bekannt. Neben der staatlichen Anerkennung und dem durch viel Erfahrung erlangten Branchenwissen, zeichnen wir uns durch hohe Themen-Aktualität und fundierte Kosmetik-Expertise aus, die wir mit Leidenschaft an unsere Schüler*innen weitergeben. Wir bilden Sie innerhalb eines Jahres zur/m staatlich anerkannten Kosmetiker*in aus und bereiten Sie praxisnah und mit breit gefächertem Curriculum fundiert auf Ihren Berufseinstieg vor.

Unser Ziel

Der Beruf des/der Kosmetiker*in ist aufregend und vielfältig zugleich. Wir bereiten Sie auf eine erfolgreiche Karriere als Kosmetiker*in vor. Sie haben Stärken, die wir erkennen und Talent, das es zu fördern gilt. Gastdozent*innen helfen Ihnen bei der Stilfindung und unterstützen Sie bei der Entfaltung Ihrer Expertise.

Ihr Vorteil

Als staatlich anerkannte/r Kosmetiker*in sind Sie in der Lage einen eigenen Beauty Salon zu führen. Durch unsere ganzheitliche Ausbildung werden alle dafür relevanten Gebiete abgedeckt. Hohen Wert legen wir auf modernste Ausrüstung: von der Technik bis zu einzelnen Produkten spüren Sie früh, was es heißt, der Kundschaft qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten.

Masterclass
Zusastz­ausbildung
zum Make-up Artist

Da wir mit der beast Beauty Academy Stuttgart eine renommierte Make-up-Schule integriert haben, absolvieren alle Teilnehmer*innen unserer Kosmetikausbildung automatisch die Visagistenausbildung innerhalb des Unterrichts. Hier werden grundsätzliche Make-up-Methoden erlernt, die das Schminken der Kundinnen nach der Behandlung ermöglichen. Zusätzlich könnnen unsere Schüler*innen die Ausbildung zum Make-up Artist absolvieren. Dieser Crashkurs findet innerhalb der Osterferien statt zu den gewohnten Unterrichtszeiten. Hier lernen Sie spezielle und kreativere Schminktechniken, mit welchen ein Umfassenderes Make-up-Profil Mehrumsatz als Kosmetikerin ermöglicht. Auch die Konzeption und Umsetzung eines Fotoshootings wird erlernt. Sie erhalten nach bestandener Prüfung das beast-Zertifikat zum Make-up Artist. Die Plätze hierfür sind begrenzt. Sie können sich direkt bei Ihrer Anmeldung zur Kosmetikausbildung zur Masterclass Make-up Artist anmelden und sich einen Platz sichern.
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Alle Fakten auf einen Blick

Ausbildungsablauf

Das Schuljahr der einjährigen Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Kosmetiker:in beginnt jeweils Anfang Oktober und endet im darauffolgenden September. Die regulären Unterrichtszeiten sind Montags bis Freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr, wodurch die Zeiten familienfreundlich und zugleich flexibel für paralleles Arbeiten gestaltet sind. Über die reguläre Unterrichtszeit hinausgehende Projektarbeiten sind flexibel gestaltbar. Die Ausbildung besteht aus gleichen Teilen aus Theorieunterricht und praktischer Anwendung der erlernten Inhalte. Um einen optimalen Wissenstransfer zu garantieren, findet der Wechsel zwischen Theorie und Praxis täglich statt. Die Unterrichte sind nach Fachbereichen modular und klar strukturiert aufgebaut.
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Theorie

Theoretische Vorarbeit ist die Basis für Ihren Erfolg als Kosmetiker:in. In diesem Teil der Ausbildung lernen Sie die Grundlagen, wie beispielsweise den Aufbau, die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Kosmetikprodukten. Der Kursteil vermittelt auch verkaufspsychologisches Wissen, wie die Anwendung verschiedener, sprachlicher und bildlicher Verkaufsmethoden. Sie werden darauf vorbereitet eigenständig zu arbeiten und in der Lage sein, Ihre praktische Arbeit effizienter zu gestalten.
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Praxis

Wir legen hohen Wert auf die Balance zwischen Theorie und Praxis. Gestützt wird diese Lehrmethode von zahlreichen Gastdozent*innen und Branchenpartner*innen, die im Laufe des Schuljahres umfassende Schulungen über Produkte und Spezialbehandlungen geben. Die Make-up Unterrichte werden von Dozent*innen unserer Schwesterschule beast Beauty Academy Stuttgart durchgeführt, die eine der führenden Make-up Artist-Schulen Deutschlands ist. Somit ist die Ausbildung zum/r Visagist*in mit separatem Zertifikat der beast in die Ausbildung integriert. Die Zusatzausbildung zum/r Make-up Artist ist optional mit Aufpreis innerhalb des Ausbildungsjahres möglich.
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Prüfung

Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung an. Die Inhalte der Ausbildung werden vom Regierungspräsidium Stuttgart abgenommen. Im Vorfeld zur Abschlussprüfung bietet die Berufsfachschule für Kosmetik ihren Schüler:innen eine umfassende Prüfungsvorbereitung. Diese beinhaltet Wiederholungen des theoretischen Stoffes und prüfungsnahe Übungen. Die Abschlussprüfung selbst ist in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil gegliedert.
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Interesse geweckt?

Berufliche Chancen und Perspektiven

Ein herausragendes Merkmal der Ausbildung sind die sehr vielfältigen beruflichen Chancen und Perspektiven der Absolvent:innen. Um Ihnen einen Überblick zu geben, was Sie in der Berufswelt erwartet, finden Sie hier eine Liste beruflicher Chancen

Nicht nur Gesichtsbehandlungen und professionelles Schminken sind hier gefordert. Zahlreiche Institute bieten ein wesentlich umfangreicheres Angebot wie zum Beispiel Körperbehandlungen, Haarentfernung, Visagistik und Anti-Aging-Behandlungen. Als Absolvent:in unserer Berufsfachschule sind Sie perfekt auf diese Herausforderungen vorbereitet. Zahlreiche Inhalte unseres Lehrplans werden stets aktuell und an die derzeitigen Trends angepasst.

Verkauf steht im Fokus einer Tätigkeit als staatlich anerkannte*r Kosmetiker:in im Einzelhandel. Einsatzmöglichkeiten sind zum Beispiel Parfümerien, Drogerien, Apotheken und Reformhäuser. Gerade durch unser Lehrfach Verkaufspsychologie sind Sie bestens auf eine Tätigkeit im Einzelhandel vorbereitet.

Der Grenzbereich von Kosmetik und Medizin nennt sich Medical Beauty. Wer sich dafür interessiert, hat durch die Ausbildung an unserer Berufsfachschule die Möglichkeit in Instituten, bei Hautärzten oder in Schönheitskliniken beschäftigt zu werden.

Urlaube mit Wellness- und Beauty-Inhalten sind seit Jahren ein global wachsender Trend. Das Verwöhnen der Kund*innen, dem Menschen einen Weg aus dem Alltag zeigen, Entspannung und Erholung bieten: das sind zentrale Bestandteile dieser Tätigkeit. Sie sollten Freude an Massagen und Körperbehandlungen haben, wenn Sie diesen Berufsweg näher in Betracht ziehen.
Als Absolvent:in unserer Schule haben Sie die Gelegenheit, in diesen Bereich einzutauchen und sich selbst zu verwirklichen.

Wer sich nach der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Kosmetiker*in weiterbilden bzw. spezialisieren möchte, ist auch hier bei uns richtig. Sie können Ihren Schwerpunkt zum Beispiel auf: Visagistik, Nail-Design oder Haarentfernung legen. Mit diesen Spezialisierungen können Sie eine Karriere in Fachgeschäften anstreben.

Beratung, Demonstration und Verkauf sind die Schwerpunkte der Tätigkeit eines/einer Kosmetiker*in in der Kosmetikindustrie. Sie überzeugen mit Fachwissen, einem offenen Auftreten und mit einer gewinnenden Persönlichkeit.

Für viele ein Traum – für Sie kann es Wirklichkeit werden. Die Selbstständigkeit als ausgebildete:r Kosmetiker*in. Natürlich ist ein eigenes Kosmetikinstitut neben der fachlichen Herausforderung auch ein unternehmerisches Projekt, das Motivation, Kreativität und Umsetzungskraft erfordert. Wir bieten Ihnen einmal im Jahr am Ende des Schuljahres ein kostenloses Seminar an, worauf wir Sie an der Kosmetikschule Lehmann optimal vorbereiten.

Kosten und Finanzierung

Als berufliche Bildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG sind alle Kosten von der Umsatzsteuer befreit.

Kosten

  • 270,- € Aufnahmegebühr
  • 580,- € mtl. Schulgebühr

 

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung. Der Betrag von 850,- € ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die restlichen elf Raten sind ab November monatlich bis zum 5. des Monats fällig.

Die Prüfungsgebühr i.H.v. 380,- € ist Anfang Juli des Prüfungsjahres zu zahlen.

Als berufliche Bildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG sind alle Kosten von der Umsatzsteuer befreit.

Während der gesamten Ausbildung sind keine weiteren Kosten zu begleichen.

Zusätzliche Belastungen fallen lediglich für die freiwillige Buchung zusätzlicher Seminare an, welche nicht Teil des Lehrplans sind.

Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsgebühren bis zu 30% steuerlich absetzbar sind. Wir helfen Ihnen bei der Informationssuche zur Finanzierung gerne weiter.

Finanzierung

Neben der privaten Finanzierung der Ausbildung möchten wir Sie im Folgenden über zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Als Schüler*in der Berufsfachschule für Kosmetik haben Sie Anspruch auf folgende finanzielle Unterstützungen:

Hier finden Sie weitere Informationen sowie den Onlineantrag: www.bafög.de

den Bildungskredit der KfW (Kreditanstalt für  Wiederaufbau): www.kfw.de

Ausbildungs­qualität

Seit unserer Gründung im Jahr 1978, haben wir uns zum Grundsatz gemacht, unseren Schüler*innen die größtmögliche Ausbildungsqualität zu bieten. Unsere Inhalte überzeugen durch fundierte, vielfältige und umfassende Themen. Dazu garantiert Ihnen das Regierungspräsidium Stuttgart durch die staatlich Anerkennung eine gleichbleibend hohe Qualität sowie einen hoch angesehenen Berufsabschluss. Außerdem sind die Kosmetiker*innen, die an unserer Schule ausgebildet worden sind, in der Branche bekannt und geachtet. Seit Jahren vertraut die Branche dem staatlichen Siegel.

Die Ausbildung bei uns beruht auf dem Prinzip der Ganzheitlichkeit. Körper, Geist und Seele sollen erreicht und in Einklang gebracht werden. Dazu ist es unter anderem wichtig, durch die Auswahl an verschiedenen Massagetechniken, die Sie erlernen werden, die richtige für die Kund*in auswählen zu können. Im Laufe der Ausbildung erlernen Sie Gesichts-, Teil- und Ganzkörpermassage, Lymphdrainage, ayurvedische Massage sowie Kräuterstempelmassage.

Die Gleichstellung von Theorie und Praxis ist ein weiterer einzigartiger Bestandteil der Ausbildung an unserer Berufsfachschule für Kosmetik. Bis zur Abschlussprüfung wechseln sich die Lehreinheiten (Theorie und Praxis) täglich ab. So wird sichergestellt, dass die Schüler*innen umfassend auf die Berufswelt vorbereitet sind.

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Workshops

Mit unseren maßgeschneiderten Workshops erhalten Sie bei uns die Möglichkeit, neben der klassischen Ausbildung Ihr persönliches Know-how zu erweitern.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine spezielle Vorbildung erforderlich. Vorausgesetzt werden jedoch ein guter Hauptschulabschluss, gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und manuelle Geschicklichkeit, vor allem aber Interesse für den Kosmetikberuf, sowie der Wille und die Bereitschaft, sich neue, umfangreiche Kenntnisse anzueignen.

Für Ihre Anmeldung werden von uns folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefüllte und unterschriebene Online-Anmeldung ggf. mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
  2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
  4. ärztliches Gesundheitsattest

 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anmelden, damit wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zum gewünschten Kursbeginn reservieren können.

a) Nach Eingang Ihrer Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zur Ausbildung aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag geschlossen, und die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat in Höhe von insgesamt 850,- € sind zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie das Schulgeld für den vorausgezahlten Ausbildungsmonat voll zurückerstattet. Die Aufnahmegebühr von 270,- € wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

b) Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung des vereinbarten Schulgelds in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen der Ausbildung.

Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Zahlung des Schulgeldes befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss das ausstehende Schulgeld für die gesamte Schulzeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts (vergleiche 4.c) berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 270,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.

c) Für den Fall, dass die Ausbildung aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei einem weiteren Abbruch gilt die vorstehende Fälligkeitsregelung (4.b) entsprechend. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.

a) Die Ausbildung dauert ein Jahr ab dem eingetragenen Schulbeginn. Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Schulzeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Schulgeldminderung.

b) Die Schüler:innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Urkunde der Schule wird nur an die Schüleri:nnen ausgegeben, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler:innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unauf gefordert mitzuteilen.

e) Die Schüler:innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Das Schulgeld für die zweisemestrige Ausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin beträgt 6960,- €. Es kann in zwölf monatlichen Raten von 580,- € gezahlt werden. Die Summe der Raten ist mit der vorgenannten Gesamtsumme identisch.

In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für digitale Skripte, Instrumente, das Arbeitsset und kosmetische Präparate, die für den Unterricht benötigt werden, enthalten. Nach Annahme der Anmeldung durch die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 270,- € zu entrichten. Die Prüfungsgebühren betragen 380,- €.

Die erste Rate, die zusammen mit der Aufnahmegebühr sofort nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig ist, wird auf den ersten Ausbildungsmonat angerechnet. Die übrigen Raten sind ab dem zweiten Ausbildungsmonat (November) jeweils bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum 05. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres fällig.

Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung im Kosmetikhandwerk müssen bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Handwerksordnung (§ 51a Abs. 5 HwO) geregelt. Die wichtigsten möglichen Zugangswege haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
  • Abgeschlossene Gesellenprüfung im Kosmetikhandwerk
  • Abgelegte HWK-Fortbildungsprüfung zur/zum „Geprüften Kosmetiker*in (HWK)“
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.850 Stunden und zweijähriger Berufserfahrung
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.200 Stunden und dreijähriger Berufserfahrung
  • Berufserfahrung als Quereinsteiger*in im Kosmetikbereich von mindestens sechs Jahren.
  1. Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen (Siehe „2. Voraussetzungen)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Ggf. Deutsch-Sprachnachweis mind. Level B2


Sie sollten sich möglichst frühzeitig zum Lehrgang anmelden, die Lehrgangsplätze sind begrenzt.

Nach Eingang Ihrer Online-Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zum Lehrgang aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Lehrgangsvertrag geschlossen, und die Anzahlung i.H.v. 1.500,- Euro (bzw. bei Einmalzahlung der Gesamtbetrag i.H.v. 5.600,- Euro) ist zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie die von Ihnen gezahlte Anzahlung zurückerstattet. Davon werden jedoch 100,- € als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen des Lehrgangs.
  • Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Zahlung der Lehrgangsgebühr befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss die ausstehende Kursgebühr für die gesamte Lehrgangszeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.
  • Für den Fall, dass der Lehrgang aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen, sofern ein Kurs dazu stattfindet. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.
  • Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird, behält sich die Kosmetikschule vor, den Kurs und somit die Anmeldung zu stornieren. In diesem Fall muss die Kosmetikschule die Teilnehmer*innen bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn informieren. In diesem Fall sind alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.

a) Die Ausbildung dauert ca. 9 Monate ab dem eingetragenen Kursbeginn. Der Unterricht findet in 6 Präsenzblöcken à 4 Tage sowie jeden Mittwoch-Vormittag online statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Unterrichtszeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Lehrgangsgeldminderung.

b) Die Teilnehmer*innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, sich selbst durch Abwesenheit verpasste Inhalte anzueignen.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Teilnehmer*innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unaufgefordert mitzuteilen.

e) Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Die Lehrgangsgebühr für den Kosmetikmeisterlehrgang beträgt 5.700,- Euro inkl. MwSt. und kann in drei Varianten gezahlt werden:

  1. Ratenzahlung 6 Monate: 1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 6 monatliche Raten à 700,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.700,-
  2. Ratenzahlung 12 Monate:1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 12 monatliche Raten à 370,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.940,-
  3. Einmalzahlung: 5.600,- bis 14 Tage nach Buchung; Gesamtpreis: 5.600,-

 

Für ehemalige Schüler*innen der Kosmetikschule Lehmann werden 100,- von der Anzahlung abgezogen (Nachweis muss eingereicht werden).

Die Preise verstehen sich in Euro inkl. 19% MwSt.

Es sind keine Prüfungsgebühren enthalten.

Die Anzahlungen (bzw. Einmalzahlung) ist direkt bis 14 Tage nach Anmeldung fällig. Die jeweiligen Ratenzahlungen der Varianten 1.) und 2.) beginnen dann mit dem Monat in dem der Kurs beginnt und finden monatlich statt.

Kommt der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden.