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Kontakt

Kosmetikschule Lehmann
Königstraße 49, 70173 Stuttgart

Telefon: 0711 61 77 93

E-Mail: kosmetikschule@kbw-gruppe.de

Öffnungszeiten Sekretariat:
Montag – Freitag
08:15 – 13:00 Uhr

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch nicht alle Informationen auf unseren Seiten gefunden? Hier haben wir Fragen, die uns besonders häufig gestellt werden zusammengefasst.

Die Schule wurde im September 1978 von Edith Lehmann gegründet. Im Jahr 1984 erhielt sie die staatliche Anerkennung.

Es gibt je nach Schuljahr 2-3 Klassen die parallel die Ausbildung durchlaufen. Hierbei wechseln sich die Klassen im Praxis- und Theorieunterricht ab.

Das Dozententeam der Kosmetikschule Lehmann setzt sich aus Expert*innen ihres jeweiligen Fachgebietes zusammen: es gibt ein Stammteam aus 6 festangestellten Dozent*innen, die die kosmetischen Kernfächer unterrichten und als konstante Unterrichtspartner durch die Ausbildung führen. Ergänzend kommen Honorarkräfte sowie freiberufliche Lehrer*innen zum Einsatz, die nur an vereinzelten Tagen Unterrichte anbieten, da sie die meiste Zeit in ihrem Beruf arbeiten und somit immer aktuelles Wissen aus der Praxis an unsere Schüler*innen weitergeben können. Dazu gehören Ärtz*innen (Dermatologie und Anatomie), Deutsch-/ Gemeinschaftskundelehrer sowie Spezialisten aus der Beauty-Industrie, die uns mit Produkt- und Methodenneuheiten immer auf den neueste Stand bringen. An alle Dozent*innen sind jahrelange Berufserfahrung sowie pädagogisches Vorgehen und neuester Wissenschaftsstand ihrer Expertisenbereiche als Standard vorgegeben um somit eine einzigartige Unterrichtsqualität zu garantieren.

Als Vorreiterin der Beauty & Health Branche wollen wir eine fachliche und menschliche Vorbildfunktion übernehmen. Wir sehen unsere Schule als einen Vertrauensort für unsere angehenden Expert*innen, wo sie Orientierung sowie Inspiration und Sicherheit finden, um erfolgreich in ihren Beruf einzusteigen.

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Schüler*innen umfassende Kenntnisse in Theorie und Praxis erwerben, damit sie für den späteren Berufsweg gerüstet sind. Für den theoretischen Unterricht erleichtern digitale Unterrichtsmittel das Lernen. Im praktischen Unterricht steht jedem/r Schüler*in ein eigener Behandlungsplatz mit modernsten Behandlungsgeräten zur Verfügung.

Einzigartig ist die enge Zusammenarbeit mit unserer Schwersterschule beast Beauty Academy Stuttgart. Sie übernimmt die Unterrichte der dekorativen Kosmetik und ermöglicht unseren Schüler*innen innerhalb des Ausbildungjahres parallel eine zertifizierte Ausbildung zum/r Visagist*in oder sogar Make-up Artist zu absolvieren.

Somit bietet die Ausbildung unseren Absolvent*innen einzigartige und vielseitige Berufsmöglichkeiten.

Die Kosmetikschule Lehmann bietet die staatlich anerkannte Ausbildung zum/r Kosmetiker*in an. Diese dauert in Baden-Württemberg ein Jahr. Zusätzlich wird innerhalb diesen Jahres die Ausbildung zum/r Visagist*in unserer Schwesterschule beast Beauty Academy Stuttgart absolviert und es ist möglich mit Aufpreis zusätzlich innerhalb des Jahres die Ausbildung zur/m Make-up-Artist zu absolvieren und damit integriert an einer der angesehensten Make-up Schulen Deutschlands einen weiteren Abschluss zu machen.

Wir bieten regelmäßig zusätzliche Kurse und Workshops an. Diese sind für die Ausbildung nicht verpflichtend sondern können freiwillig und kostenpflichtig zusätzlich gebucht werden. Eine Übersicht über die Workshops finden Sie hier:

Die Chancen sind sehr gut, weil die Kosmetikinstitute, Schönheitsfarmen, Wellness-Hotels und andere Kosmetikbetriebe sich direkt mit Stellenangebote an unsere Schule wenden. Wie wir von vielen Kosmetikbetrieben wissen, werden Schüler*innen unserer Schule bevorzugt eingestellt.

Mit dem Abschluss zur staatlich anerkannten Kosmetikerin sind Sie in der Lage sich sofort selbständig zu machen.

Der Unterricht beinhaltet ein moderne und praxisnahe Ganzheitkosmetik, die auch die Bereiche Ernährung, Gymnastik, gesunde Lebensführung, Wellness und neue Entwicklungen in der Kosmetik berücksichtigt. Der Fokus liegt auf klassischen kosmetischen Behandlungen von Gesicht und Körper, von der Anamnese über Durchführung und Beratung von Reinigungen, Peelings, Massagen, Masken und apparativen Methoden bis hin zu Maniküre, Pediküre, Färben und Formen von Augenbrauen, unterschiedlichen Methoden der Haarentfernung, Auftragen von Make-up und vielem mehr.

Die Kosmetikschule Lehmann befindet sich zentral im Herzen Stuttgarts, direkt in der Königstraße an der Haltestelle Rotebühlplatz (Stadtmitte). Sie ist dadurch sehr gut zu erreichen, selbst für von außerhalb Kommende ist die Teilnahme an den Unterrichten kein Problem, da direkt am Rotebühlplatz alle wichtigen S-Bahnen halten und selbst die Anreise mit dem Zug durch die Nähe zum Hauptbahnhof Stuttgart leicht umsetzbar ist.

Bitte entnehmen Sie die Kosten unserer aktuellen Preisauflistung

Wir raten allen Interessenten sich schnellstmöglich anzumelden, da wir keine Anmeldefristen haben, sondern die Plätze nach Anfrage vergeben.

Damit Sie sich selbst ein Bild von der Schule machen können, laden wir Sie herzlich zu einem Besuch in unserer Schule ein. Rufen Sie doch einfach an und vereinbaren Sie einen Termin, Service-Telefon 0711 617793, wochentags von 8:30–13:30 Uhr.

Insgesamt beinhaltet die einjährige Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Kosmetiker*in 1.280 Unterrichtseinheiten. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur staatlichen Anerkennung des Abschlusses. Der reguläre Unterricht findet Vormittags von 8:30 – 13:30 Uhr statt.

Es gibt innerhalb des Schuljahres Ferien an Weihnachten, Ostern, Pfingsten sowie im Sommer und ggf. je nach Kalenderlage vereinzelte Brückentage. Die Ferien können von den regulären Schulferien abweichen – erfragen Sie gerne die genauen Daten in unserem Sekretariat.

Da es für den Praxisunterricht notwendig ist, dass sich die sich gegenseitig behandelnden Schüler*innen teilweise am Kopf/Oberkörper freimachen, ist für uns wichtig im Voraus abzuklären, ob dies auch im Beisein eines anderen Geschlechts in Ordnung ist. Selbstverständlich pflegen wir einen sehr diskreten sowie hoch professionellen Umgang in unseren Praxisräumen und zumeist kann durch Tücher die Sichtbarkeit des Körpers verdeckt werden. Doch es kann z.B. aus religiösen oder sonstigen Gründen für einzelne Schüler*innen nicht möglich oder unangenehm sein, das Kopftuch oder weitere Kleidungsstücke im Beisein eines anderen Geschlechtes abzulegen. Selbstverständlich respektieren wir dies und können diese Situation leicht umgehen, wenn wir im Voraus wissen, wen dies betrifft und unsere Gruppenzusammenstellung danach ausrichten.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
  1. Die Anmeldung der Teilnehmer*in an dem Seminar erfolgt unter Verwendung des Formulars (ausfüllen und unterzeichnen) für den Seminarvertrag der Beauty & Health Education GmbH (im Folgenden „Kosmetikschule“ genannt) auf der Website. Die Anmeldung wird somit automatisch an die Kosmetikschule übersandt, der/die Teilenehmer*in erhält automatisiert eine E-Mail mit der Bestätigung der Anmeldung und dem unterzeichneten Anmeldevertrag in pdf-Form als Anhang der Mail nebst AGBs und Widerrufsbelehrung sowie Seminarübersicht.

  2. Die Anmeldung erfolgt durch die Teilnehmer*in. Die Teilnehmer*in bestätigt, dass der Teilnahme an dem Seminar keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entgegenstehen und er/sie/ die Teilnahmevoraussetzungen für das jeweilige Seminar erfüllt. Die Teilnahme an dem Seminar erfordert ein Mindestalter von 16 Jahren.
  1. Durch die Anmeldung und Unterzeichnung des/der Teilnehers/Teilnehmerin wird der Seminarvertrag geschlossen.

  2. Die Kosmetikschule behält sich vor, von dem Seminarvertrag bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Seminars zurückzutreten, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmer*innen (Augenbrauen- und Wimpernlifting), 4 Teilnehmer*innen (Wimpernverlängerung) oder 2 Teilnehmer*innen (Microblading und Powderbrows) oder 4 Teilnehmer*innen (Braut Make-up) nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung erfolgt in Textform und muss dem/der Teilnehmer*in spätestens 4 Wochen vor Unterrichtsbeginn zugehen.
  1. Die Kosmetikschule wird dem/der Teilnehmer*in die in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Seminarübersicht aufgeführten und erklärten Leistungsinhalte vermitteln. In der Seminargebühr sind die in den Lehrgangsräumen gemeinschaftlich genutzten Lehrmaterialien enthalten.

  2. Die Seminare finden zu den vorgesehenen Terminen statt. Bei Nichtteilnahme an einzelnen oder allen Seminarterminen erfolgt keine (Teil-) Erstattung der Seminargebühr, auch nicht bei einer krankheitsbedingten Nichtteilnahme.

  3. Die Kosmetikschule behält sich vor, vorgesehene Termine zu verschieben, wenn ein Seminartermin aufgrund der Verhinderung des/der Dozent*in nicht durchgeführt werden kann und kein/e adäquate/r Ersatzdozent*in zur Verfügung steht. Der/die Teilnehmer*in wird in diesem Fall schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt. Ferner behält sich die Kosmetikschule vor für das Seminar vorgesehene Dozent*innen durch adäquate Ersatzdozent*innen zu ersetzen, wenn der/die Dozent*in dauerhaft verhindert ist.

  4. Die Teilnehmer*innen erhält ein Teilnahmezertifikat, wenn er/sie an allen Seminarterminen teilgenommen hat bzw. für krankheitsbedingte Fehltage ein ärztliches Attest beibringt oder in Textform zwingende Gründe darlegt, die eine Abwesenheit rechtfertigen, und die absolute Anzahl der Fehltage einer erfolgreichen Vermittlung des Seminarziels nicht entgegensteht. Die absolute Anzahl der Fehltage steht einer erfolgreichen Vermittlung des Seminarziels in der Regel nicht entgegen, wenn mindestens 80 % der Termine des Seminars besucht wurden. Fehltage können bei einem weiteren Seminartermin gegen Entgelt nachgeholt werden, um einen für ein Teilnahmezertifikat ausreichenden Ausbildungsstand zu erreichen.

  5. Soweit Seminargegenstand, erlaubt der/die Teilnehmer*in die Erstellung und Nutzung von Fotos seiner im Rahmen des Seminars geleisteten Arbeitsergebnisse und von Fotos seiner Person in Ausbildungssituationen durch die Kosmetikschule. Die Nutzung durch die Kosmetikschule erfasst die nicht exklusive zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung zu Werbezwecken; dies auch in übertragbarer und/oder sublizenzierbarer Form und einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Die Erlaubnis berechtigt zu sämtlichen Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlungen (inkl. dem Recht der öffentlich Zugänglichmachung) in Print- und digitalen Medien. In Zusammenhang mit der Fotonutzung ist die Kosmetikschule und/oder deren Lizenznehmer oder -nachfolger berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Namen des/der Teilnehmer*in zu nennen.

  6. In Bezug auf Fotos von geleisteten Arbeitsergebnissen des/der Teilnehmer*in darf die Kosmetikschule insbesondere den fotografierten Fotomodellen und den Fotograf`*innen die Nutzung zu ihren Eigenbewerbungs- bzw. Bewerbungszwecken erlauben (nämlich Printmappe, elektronische Bewerbungsmappe oder eigene Website und eigene Social-Media-Accounts), erneut mit der berechtigten Nichtverpflichtung zur Namensnennung.

  7. Der/Die Teilnehmer*in erhält für an ihn/sie überlassene Fotos von seinen im Rahmen des Seminars geleisteten Arbeitsergebnissen nicht exklusive Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte an den Fotos beschränken sich auf die persönliche Nutzung zu Eigenbewerbungs- bzw. Bewerbungszwecken des/der Teilnehmer*in (nämlich Printmappe, elektronische Bewerbungsmappe oder eigene Website und eigene Social-Media-Accounts). Die Lizenz ist seitens der Kosmetikschule jederzeit aus wichtigem Grund kündbar/widerruflich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Wegfall der eigenen Lizenzberechtigung der Kosmetikschule.

  8. Soweit dem/der Teilnehmer*in im Rahmen des Seminarvertrags Unterrichtsmaterialien oder sonstige Gegenstände überlassen werden, gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, einschließlich, soweit anwendbar, der Gewährleistungsregelungen.

Die Kosmetikschule haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit der Kosmetikschule oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden; im Rahmen einer etwaigen Garantiezusage; bei Mängeln gelieferter Ware soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer*in regelmäßig vertrauen darf) haftet die Kosmetikschule auch bei fahrlässiger Verletzung durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorsehbaren Schaden, im Übrigen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchen Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB entsprechend.

  1. Der/Die Teilnehmer*in hat die Seminargebühr bis 14 Tage vor Beginn des Seminars an die Kosmetikschule zu leisten (bei Einmalzahlung) oder, falls eine abweichende Ratenzahlung vereinbart ist, zu den vereinbarten Terminen. Kommt der Vertragsschluss innerhalb einer kürzeren Frist vor Beginn des Seminars zustande, ist die Seminargebühr mit Rechnungsstellung fällig (im Falle der Einmalzahlung).

  2. Die Kosmetikschule ist berechtigt, dem/der Teilnehmer*in die Teilnahme an dem Seminar zu verweigern, wenn der/die Teilnehmer*in die Seminargebühr nicht geleistet hat bzw. mit ihren/seinen Ratenzahlungen im Rückstand steht.

  3. Der/Die Teilnehmer*in verpflichtet sich zu einem nachsichtigen und sorgsamen Umgang mit den Ausbildungsmaterialien und Schulungsräumen.

  4. Je nach Seminarart erhält der/die Teilnehmer*in im Rahmen des Seminars zur Begleitung des Seminars und zum Selbststudium Schulungsunterlagen in digitaler Form. Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung und gewerbliche Nutzung sind nicht gestattet.

  5. Die in den Schulungsräumen gemeinschaftlich genutzten Arbeitsmaterialien sind ausschließlich zur Verwendung in den Schulungsräumen vorgesehen. Eine Verwendung außerhalb der Schulungsräume ist nicht gestattet.
  1. Der Seminarvertrag ist auf bestimmte Zeit für den jeweils gewählten Seminarzeitraum geschlossen. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung.

  2. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für die Kosmetikschule insbesondere vor, wenn die Seminargebühr trotz Fälligkeit und Mahnung vom/von der/m Teilnehmer*in nicht bezahlt wird oder der/die Teilnehmer*in wiederholt intensiv den Unterricht stört und damit das Erreichen des Unterrichtsziels gefährdet.

  3. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung wird die Seminargebühr für Seminartermine, die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht stattgefunden haben, anteilig zurückerstattet.
  1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

  2. Sind einzelne Bestimmungen dieses Seminarvertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  3. Der Seminarvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtstand ist Stuttgart.

Tag der offenen Tür

Samstag, 13. Juni 2026
10:00–12:00 Uhr

Aus organisatorischen Gründen möchten wir Sie bitten, sich vorab anzumelden.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine spezielle Vorbildung erforderlich. Vorausgesetzt werden jedoch ein guter Hauptschulabschluss, gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und manuelle Geschicklichkeit, vor allem aber Interesse für den Kosmetikberuf, sowie der Wille und die Bereitschaft, sich neue, umfangreiche Kenntnisse anzueignen.

Für Ihre Anmeldung werden von uns folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefüllte und unterschriebene Online-Anmeldung ggf. mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
  2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
  4. ärztliches Gesundheitsattest

 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anmelden, damit wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zum gewünschten Kursbeginn reservieren können.

a) Nach Eingang Ihrer Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zur Ausbildung aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag geschlossen, und die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat in Höhe von insgesamt 890,- € sind zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie das Schulgeld für den vorausgezahlten Ausbildungsmonat voll zurückerstattet. Die Aufnahmegebühr von 290,- € wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

b) Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung des vereinbarten Schulgelds in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen der Ausbildung.

Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Zahlung des Schulgeldes befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss das ausstehende Schulgeld für die gesamte Schulzeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts (vergleiche 4.c) berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 290,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.

c) Für den Fall, dass die Ausbildung aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei einem weiteren Abbruch gilt die vorstehende Fälligkeitsregelung (4.b) entsprechend. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.

a) Die Ausbildung dauert ein Jahr ab dem eingetragenen Schulbeginn. Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Schulzeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Schulgeldminderung.

b) Die Schüler:innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Urkunde der Schule wird nur an die Schüleri:nnen ausgegeben, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler:innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unauf gefordert mitzuteilen.

e) Die Schüler:innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Das Schulgeld für die zweisemestrige Ausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin beträgt 7200,- €. Es kann in zwölf monatlichen Raten von 600,- € gezahlt werden. Die Summe der Raten ist mit der vorgenannten Gesamtsumme identisch.

In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für digitale Skripte, Instrumente, das Arbeitsset und kosmetische Präparate, die für den Unterricht benötigt werden, enthalten. Nach Annahme der Anmeldung durch die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 290,- € zu entrichten. Die Prüfungsgebühren betragen 410,- €.

Die erste Rate, die zusammen mit der Aufnahmegebühr sofort nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig ist, wird auf den ersten Ausbildungsmonat angerechnet. Die übrigen Raten sind ab dem zweiten Ausbildungsmonat (November) jeweils bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum 05. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres fällig.

Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung im Kosmetikhandwerk müssen bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Handwerksordnung (§ 51a Abs. 5 HwO) geregelt. Die wichtigsten möglichen Zugangswege haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
  • Abgeschlossene Gesellenprüfung im Kosmetikhandwerk
  • Abgelegte HWK-Fortbildungsprüfung zur/zum „Geprüften Kosmetiker*in (HWK)“
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.850 Stunden und zweijähriger Berufserfahrung
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.200 Stunden und dreijähriger Berufserfahrung
  • Berufserfahrung als Quereinsteiger*in im Kosmetikbereich von mindestens sechs Jahren.
  1. Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen (Siehe „2. Voraussetzungen)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Ggf. Deutsch-Sprachnachweis mind. Level B2


Sie sollten sich möglichst frühzeitig zum Lehrgang anmelden, die Lehrgangsplätze sind begrenzt.

Nach Eingang Ihrer Online-Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zum Lehrgang aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Lehrgangsvertrag geschlossen, und die Anzahlung i.H.v. 1.500,- Euro (bzw. bei Einmalzahlung der Gesamtbetrag i.H.v. 5.600,- Euro) ist zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie die von Ihnen gezahlte Anzahlung zurückerstattet. Davon werden jedoch 100,- € als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen des Lehrgangs.
  • Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Zahlung der Lehrgangsgebühr befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss die ausstehende Kursgebühr für die gesamte Lehrgangszeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.
  • Für den Fall, dass der Lehrgang aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen, sofern ein Kurs dazu stattfindet. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.
  • Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird, behält sich die Kosmetikschule vor, den Kurs und somit die Anmeldung zu stornieren. In diesem Fall muss die Kosmetikschule die Teilnehmer*innen bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn informieren. In diesem Fall sind alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.

a) Die Ausbildung dauert ca. 9 Monate ab dem eingetragenen Kursbeginn. Der Unterricht findet in 6 Präsenzblöcken à 4 Tage sowie jeden Mittwoch-Vormittag online statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Unterrichtszeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Lehrgangsgeldminderung.

b) Die Teilnehmer*innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, sich selbst durch Abwesenheit verpasste Inhalte anzueignen.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Teilnehmer*innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unaufgefordert mitzuteilen.

e) Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Die Lehrgangsgebühr für den Kosmetikmeisterlehrgang beträgt 5.700,- Euro inkl. MwSt. und kann in drei Varianten gezahlt werden:

  1. Ratenzahlung 6 Monate: 1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 6 monatliche Raten à 700,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.700,-
  2. Ratenzahlung 12 Monate:1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 12 monatliche Raten à 370,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.940,-
  3. Einmalzahlung: 5.600,- bis 14 Tage nach Buchung; Gesamtpreis: 5.600,-

 

Für ehemalige Schüler*innen der Kosmetikschule Lehmann werden 100,- von der Anzahlung abgezogen (Nachweis muss eingereicht werden).

Die Preise verstehen sich in Euro inkl. 19% MwSt.

Es sind keine Prüfungsgebühren enthalten.

Die Anzahlungen (bzw. Einmalzahlung) ist direkt bis 14 Tage nach Anmeldung fällig. Die jeweiligen Ratenzahlungen der Varianten 1.) und 2.) beginnen dann mit dem Monat in dem der Kurs beginnt und finden monatlich statt.

Kommt der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden.