Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zum Meistertitel.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Meister­lehrgang

Kosmetikmeister*in – Ihr nächster Karriereschritt im Kosmetikhandwerk

Der Titel „Kosmetikmeister*in“ ist die höchste Qualifikation im Kosmetikhandwerk. Er steht für umfassende Fachkenntnisse, betriebswirtschaftliches Know-how und die Fähigkeit, ein eigenes Kosmetikinstitut zu führen oder Nachwuchskräfte auszubilden. 

Mit dem Meistertitel heben Sie sich klar von der Masse ab. Sie unterstreichen Ihre Fachkompetenz und setzen ein starkes Statement – für sich selbst und für Ihre berufliche Zukunft!

Ihre Vorteile auf einen Blick

Anerkennung auf
Bachelor-Niveau

Der Meistertitel ist dem akademischen Grad auf DQR-Stufe 6 gleichgestellt.

Aufstiegs-Bafög möglich

Unser Lehrgang ist förderfähig über das sogenannte Aufstiegs-Bafög.

Meisterprämie

Bei erfolgreichem Bestehen der Meisterprüfung in Baden-Württemberg. kann eine staatliche Meisterprämie in Höhe von 1.500 € beantragt werden.

Starke Karriere­perspektiven

Ob Selbstständigkeit, Studioleitung oder als Expert*in in der Branche – mit dem Meistertitel stehen Ihnen viele Türen offen.

Anerkanntes Qualitätssiegel in der Branche

Ihr Meistertitel signalisiert Kund*innen, Partnern und Arbeitsgebern fachliche Exzellenz und Professionalität.

Kursdetails

Starten Sie jetzt – und setzen Sie ein Zeichen für fachliche Exzellenz, unternehmerisches Denken und persönliche Weiterentwicklung mit dem höchsten Abschluss im Kosmetikhandwerk!

Start: 1. Oktober 2025 bis 1. Juli 2026
Dauer: 9 Monate (danach Prüfung)

Der genaue Prüfungstermin wird von der HWK bekanntgegeben (Juli 2026).

6 Praxisblöcke à 4 Tage
(Samstag bis Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr inkl. Pause)

25.10.-28.10.2025
22.11.-25.11.2025
24.01.-27.01.2026
28.02.-03.03.2026
25.04.-28.04.2026
13.06.-16.06.2026

Jeden Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr online Theorieunterricht (Ausnahmen: 24.12. und 31.12.25)

5.700 € inkl. MwSt. für die Teile I und Teil II (ohne Prüfungsgebühren)

Kosmetikmeister*in

Wissenswertes

Aufbau des Meisterlehrgangs

Der Kosmetikmeister besteht insgesamt aus vier Teilen. In unserem Lehrgang bereiten wir Sie gezielt auf Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung vor:

  1. Fachpraxis (Teil I): Vertiefung praktischer Fertigkeiten
  2. Fachtheorie (Teil II): Erweiterung theoretischer Kenntnisse

*Weitere Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf finden Sie in unserem Infoblatt, das Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung steht.

Teil III (Wirtschafts- und Rechtskunde) und Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) sind separat zu absolvieren und nicht Bestandteil unseres Lehrgangs.

Gerne beraten wir Sie, wo Sie diese beiden Teile ergänzend absolvieren können.

Dauer und Ablauf

Der Lehrgang umfasst insgesamt 450 Unterrichtseinheiten (entspricht 344 Zeitstunden) und erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Monaten (Oktober – Juni). Zwischen November und Juni finden sechs Praxisblöcke in Präsenz statt – jeweils von Samstag bis Dienstag ganztags. Ergänzend dazu ist immer mittwochs während der gesamten Lehrgangsdauer Online-Theorieunterricht von vier Stunden vormittags eingeplant.

Prüfungsort und -organisation

Der Lehrgang findet vollständig an unserer Kosmetikschule in Stuttgart und online statt. Die abschließende Meisterprüfung wird jedoch in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Ulm organisiert und in Ulm abgenommen. 

Alle relevanten Informationen zur Prüfungsanmeldung, den Terminen und Abläufen erhalten Sie rechtzeitig über uns.

Zulassungs­voraussetzungen

Für die Zulassung zur Meisterprüfung im Kosmetikhandwerk müssen bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Handwerksordnung (§ 51a Abs. 5 HwO) geregelt. Die wichtigsten möglichen Zugangswege haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:

  • Abgeschlossene Gesellenprüfung im Kosmetikhandwerk
  • Abgelegte HWK-Fortbildungsprüfung zur/zum „Geprüften Kosmetiker*in (HWK)“
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.850 Stunden und zweijähriger Berufserfahrung
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.200 Stunden und dreijähriger Berufserfahrung
  • Berufserfahrung als Quereinsteiger*in im Kosmetikbereich von mindestens sechs Jahren.

Interesse geweckt?

Kosten und Finanzierung

Für ehemalige Schüler*innen der Kosmetikschule Lehmann werden 100,- von der Anzahlung abgezogen (Nachweis muss eingereicht werden). Die Preise verstehen sich in Euro inkl. 19% MwSt.

Kosten

Die Kursgebühr für unseren Vorbereitungskurs für Teil I und Teil II beträgt 5.700,- € inkl. 19 % MwSt. zahlbar in 3 Varianten

1.500,- € Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung,
6 monatliche Raten à 700,- € ab Kursstart 1. Oktober;
Gesamtpreis: 5.700,- €

1.500,- € Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung,
12 monatliche Raten à 370,- € ab Kursstart 1. Oktober;
Gesamtpreis: 5.940,- €

5.600,- € bis 14 Tage nach Buchung;
Gesamtpreis: 5.600,- €

Finanzierung

Der Kosmetik­meister­vorbereitungs­kurs wird laut Aufstiegs­fortbildungs­förderungsgesetz – Aufstiegs-BAföG mit ca. 50% der Kursgebühr gefördert. Das Aufstiegs-BAföG ist nicht rückzahlungspflichtig.
Für den verbleibenden Betrag besteht die Möglichkeit, ein zins­günstiges Darlehen bei der KfW-Bank zu beantragen. Bei erstmaligem Bestehen der Meisterprüfung wird ein Teilerlass von 25 % auf den Darlehensbetrag gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss zur/zum Kosmetikmeister*in erhält man in Baden-Württemberg den Meisterbonus von 1.500,- €.

Die zuzüglichen Kosten für die Prüfungsgebühren werden separat durch die Handwerkskammer festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Hinweise

Durch die Kombination aus Aufstiegs-Bafög, Meisterprämie und ggf. einem KfW-Darlehen kann ein Großteil der Kursgebühren gefördert bzw. abgedeckt werden – je nach individueller Förderung werden somit bis zu ca. 80 % der Kurskosten ausgeglichen.

Für die Teilnahme am Lehrgang wird ein Laptop oder Tablet benötigt, da alle Lehrinhalte ausschließlich digital zur Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Arbeitsmaterialien wie z.B. Handtücher, sowie geeignete Arbeitskleidung selbst mitzubringen ist. Eine detaillierte Materialliste wird Ihnen rechtzeitig vor Kursbeginn zur Verfügung gestellt.

Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind ebenfalls von den Teilnehmer*innen zu tragen. Wir unterstützen Sie dabei mit Schülerkonditionen über unsere Partnerfirmen.

Die Kursgebühr beinhaltet den gesamten Unterricht sowie digitale Lehrunterlagen.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Es ist keine spezielle Vorbildung erforderlich. Vorausgesetzt werden jedoch ein guter Hauptschulabschluss, gute Allgemeinbildung, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und manuelle Geschicklichkeit, vor allem aber Interesse für den Kosmetikberuf, sowie der Wille und die Bereitschaft, sich neue, umfangreiche Kenntnisse anzueignen.

Für Ihre Anmeldung werden von uns folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefüllte und unterschriebene Online-Anmeldung ggf. mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
  2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  3. Kopie des letzten Abschlusszeugnisses
  4. ärztliches Gesundheitsattest

 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anmelden, damit wir Ihnen einen Ausbildungsplatz zum gewünschten Kursbeginn reservieren können.

a) Nach Eingang Ihrer Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zur Ausbildung aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Ausbildungsvertrag geschlossen, und die Aufnahmegebühr sowie das Schulgeld für einen Ausbildungsmonat in Höhe von insgesamt 850,- € sind zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie das Schulgeld für den vorausgezahlten Ausbildungsmonat voll zurückerstattet. Die Aufnahmegebühr von 270,- € wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

b) Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung des vereinbarten Schulgelds in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen der Ausbildung.

Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Zahlung des Schulgeldes befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss das ausstehende Schulgeld für die gesamte Schulzeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts (vergleiche 4.c) berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 270,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.

c) Für den Fall, dass die Ausbildung aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei einem weiteren Abbruch gilt die vorstehende Fälligkeitsregelung (4.b) entsprechend. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.

a) Die Ausbildung dauert ein Jahr ab dem eingetragenen Schulbeginn. Der Unterricht findet von montags bis freitags statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Schulzeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Schulgeldminderung.

b) Die Schüler:innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Urkunde der Schule wird nur an die Schüleri:nnen ausgegeben, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Schüler:innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unauf gefordert mitzuteilen.

e) Die Schüler:innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Das Schulgeld für die zweisemestrige Ausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin beträgt 6960,- €. Es kann in zwölf monatlichen Raten von 580,- € gezahlt werden. Die Summe der Raten ist mit der vorgenannten Gesamtsumme identisch.

In den Lehrgangsgebühren sind die Kosten für digitale Skripte, Instrumente, das Arbeitsset und kosmetische Präparate, die für den Unterricht benötigt werden, enthalten. Nach Annahme der Anmeldung durch die Schule ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 270,- € zu entrichten. Die Prüfungsgebühren betragen 380,- €.

Die erste Rate, die zusammen mit der Aufnahmegebühr sofort nach Bestätigung der Anmeldung zur Zahlung fällig ist, wird auf den ersten Ausbildungsmonat angerechnet. Die übrigen Raten sind ab dem zweiten Ausbildungsmonat (November) jeweils bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum 05. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres fällig.

Kommt der Schüler/die Schülerin mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zeugnisse und Urkunden erst dann ausgegeben werden können, wenn das Schuldgeld vollständig bezahlt ist.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Wir werden uns bemühen, alles zu tun, damit Sie einen erfolgreichen Lehrgang absolvieren können. Dazu gehört auch, dass die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ihnen und uns klar und eindeutig geregelt sind. Wir bitten Sie daher, nachstehende Bestimmungen aufmerksam zu studieren. Sie werden dabei feststellen, dass wir uns auf das Wesentliche beschränkt haben.
Für die Zulassung zur Meisterprüfung im Kosmetikhandwerk müssen bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Handwerksordnung (§ 51a Abs. 5 HwO) geregelt. Die wichtigsten möglichen Zugangswege haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
  • Abgeschlossene Gesellenprüfung im Kosmetikhandwerk
  • Abgelegte HWK-Fortbildungsprüfung zur/zum „Geprüften Kosmetiker*in (HWK)“
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.850 Stunden und zweijähriger Berufserfahrung
  • Abschluss einer staatlich angezeigten Berufsfachschule mit 1.200 Stunden und dreijähriger Berufserfahrung
  • Berufserfahrung als Quereinsteiger*in im Kosmetikbereich von mindestens sechs Jahren.
  1. Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen (Siehe „2. Voraussetzungen)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Ggf. Deutsch-Sprachnachweis mind. Level B2


Sie sollten sich möglichst frühzeitig zum Lehrgang anmelden, die Lehrgangsplätze sind begrenzt.

Nach Eingang Ihrer Online-Anmeldung an der Schule benachrichtigen wir Sie umgehend, ob Sie an der Schule zum Lehrgang aufgenommen sind. Mit der Annahmeerklärung der Schule ist der Lehrgangsvertrag geschlossen, und die Anzahlung i.H.v. 1.500,- Euro (bzw. bei Einmalzahlung der Gesamtbetrag i.H.v. 5.600,- Euro) ist zur Zahlung fällig. Geht dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen ein, ist die Schule nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Bei einem Rücktritt Ihrerseits, der nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich ist, bekommen Sie die von Ihnen gezahlte Anzahlung zurückerstattet. Davon werden jedoch 100,- € als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Da der Unterricht ohne Rücksicht auf das Fehlen einzelner Schülerin*nen durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr in voller Höhe ohne Rücksicht auf etwaiges Fernbleiben oder bei Abbrechen des Lehrgangs.
  • Ein Rücktritt von der Ausbildung, der den Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Zahlung der Lehrgangsgebühr befreit, ist nur schriftlich binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages möglich. Bei jeder Art von Rücktritt nach diesem Zeitpunkt, der nicht von der Schule zu vertreten ist, muss die ausstehende Kursgebühr für die gesamte Lehrgangszeit sofort bezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin zur Nachholung des Unterrichts berechtigt ist. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € fällig, welche binnen 14 Tage nach Abbruch der Ausbildung an untenstehendes Konto zu überweisen ist.
  • Für den Fall, dass der Lehrgang aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann oder unterbrochen werden muss, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin den fehlenden Unterricht im Folgejahr nachholen, sofern ein Kurs dazu stattfindet. Voraussetzung für die Nachholung ist, dass die Unterbrechungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich der Schule mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen und von dieser als schwerwiegend anerkannt werden. Zusätzliche Kosten entstehen hierfür nur, wenn sich im Nachholungszeitraum die gültigen Gebühren erhöht haben. In diesem Fall ist die Differenz zu den anfangs vereinbarten Gebühren zu zahlen. Die Schule behält sich die Festlegung des Zeitpunkts der Nachholung vor. Eine weitere Nachholung ist nicht möglich.
  • Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird, behält sich die Kosmetikschule vor, den Kurs und somit die Anmeldung zu stornieren. In diesem Fall muss die Kosmetikschule die Teilnehmer*innen bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn informieren. In diesem Fall sind alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.

a) Die Ausbildung dauert ca. 9 Monate ab dem eingetragenen Kursbeginn. Der Unterricht findet in 6 Präsenzblöcken à 4 Tage sowie jeden Mittwoch-Vormittag online statt. Die Schulleitung ist zu organisatorischen Änderungen jederzeit berechtigt. Der Ausfall von Unterrichtszeiten aus Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, berechtigt nicht zur Lehrgangsgeldminderung.

b) Die Teilnehmer*innen haben den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Beim Fernbleiben vom Unterricht sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, die Schulleitung rechtzeitig über den Grund des Fernbleibens zu unterrichten. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, sich selbst durch Abwesenheit verpasste Inhalte anzueignen.

c) Die Schulleitung ist berechtigt, Teilnehmer*innen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten den Unterricht stören und dadurch eine ordnungsgemäße Ausbildung der übrigen Teilnehmer:innen nicht mehr gewährleistet ist.

d) Während der Ausbildung eintretende Änderungen der Anschrift sind der Schulleitung sofort unaufgefordert mitzuteilen.

e) Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüberhinausgehende Haftung der Schule kann leider nicht übernommen werden. Auch eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen.

Die Lehrgangsgebühr für den Kosmetikmeisterlehrgang beträgt 5.700,- Euro inkl. MwSt. und kann in drei Varianten gezahlt werden:

  1. Ratenzahlung 6 Monate: 1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 6 monatliche Raten à 700,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.700,-
  2. Ratenzahlung 12 Monate:1.500,- Anzahlung bis 14 Tage nach Anmeldung, 12 monatliche Raten à 370,- ab Kursstart 1. Oktober; Gesamtpreis: 5.940,-
  3. Einmalzahlung: 5.600,- bis 14 Tage nach Buchung; Gesamtpreis: 5.600,-

 

Für ehemalige Schüler*innen der Kosmetikschule Lehmann werden 100,- von der Anzahlung abgezogen (Nachweis muss eingereicht werden).

Die Preise verstehen sich in Euro inkl. 19% MwSt.

Es sind keine Prüfungsgebühren enthalten.

Die Anzahlungen (bzw. Einmalzahlung) ist direkt bis 14 Tage nach Anmeldung fällig. Die jeweiligen Ratenzahlungen der Varianten 1.) und 2.) beginnen dann mit dem Monat in dem der Kurs beginnt und finden monatlich statt.

Kommt der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Schulgeldraten ganz oder teilweise in Verzug, so kann die Schule verlangen, dass die gesamten restlichen Lehrgangsgebühren sofort bezahlt werden.